Heizungsberatung

In einer Heizungsberatung erfolgt zunächst eine Bewertung der Bestandsanlage anhand der aktuellen Verbrauchswerte, der eingestellten Heizkurve und der aktuellen Energiepreise. Im Fokus steht dabei meist die wirtschaftliche Bewertung unter Berücksichtigung möglicher Bundesfördermittel. Häufig wird der Einsatz einer Wärmepumpe im Vergleich zum Einbau eines Gaskessels oder zur Anbindung an eine Fernwärmeversorgung bewertet.
Darüber hinaus kann eine Einschätzung zum Einsatz von Biomasse (z. B. Pelletöfen), zur Nutzung von Solarthermie oder zu oberflächennaher Geothermie (z. B. Erdwärmesonden) erfolgen. Neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis der aktuellen Energiepreise wird zudem eine Bewertung der möglichen Energiepreisentwicklungen sowie der technischen Umsetzbarkeit vorgenommen.

  • Welche Heizungstechnik?
  • Welche Fördermittel?
  • Welche Kosten?

Energieberatung

In einer vom Bund geförderten Energieberatung erfolgt eine umfassende energetische Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (insbesondere der Heizungsanlage). Ziel der geförderten Beratung ist es, aufzuzeigen, wie das Gebäude schrittweise über die kommenden Jahre oder im Rahmen einer umfassenden Modernisierung zu einem Effizienzhaus saniert werden kann.
Darüber hinaus werden die voraussichtlichen Kosten eingeschätzt und eine Bewertung der möglichen Fördermittel vorgenommen, die beantragt werden können.

  • Welche Sanierungsmaßnahmen?
  • Welche Fördermittel?
  • Welche Kosten?
  • Sanierungsfahrplan (iSFP)

Alternativ zu einer geförderten Energieberatung kann auch eine individuelle Energieberatung durchgeführt werden. Im Rahmen einer freien Energieberatung liegt der Fokus weniger auf dem Sanierungsziel eines Effizienzhauses, sondern vielmehr darauf, wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren sowie mögliche Fördermittel und Kosten aufzuzeigen.

  • Individuelle Zielstellung
  • Individuelle Bewertung

Fachplanung & Baubegleitung

Für Ihre Sanierungsmaßnahme unterstütze ich Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Darüber hinaus begleite ich die Umsetzung der Maßnahme, um die Einhaltung aller für die Förderung erforderlichen Kriterien sicherzustellen. Je nach Art der Maßnahme sind unterschiedliche Fachplanungsleistungen erforderlich, um die energetische Qualität der Sanierung zu gewährleisten.

Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Begleitung Förderung

  • Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) oder der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Fördermittelbeantragung
  • Prüfung von Angeboten ausführender Firmen auf die Einhaltung der Anforderungen der Förderrichtlinie
  • Vor-Ort-Kontrolle der Bauausführung
  • Prüfung von Fachunternehmererklärungen
  • Prüfung der Rechnungen hinsichtich der förderfähigen Ausgaben
  • Zusammenstellen der Dokumentation
  • Erstellen des technischen Projektnachweises (TPN) oder der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Verwendungsnachweis

Energetische Fachplanung

  • Raumweise Heizlastberechung nach DIN EN 12831
  • Berechnung der Einstellwerte für den hydraulsichen Abgleich der Heizungsanlage inklusive Heizflächenauslegung und Rohrnetzberechnung
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946
  • Wärmebrückenberechnungen